Hygienekonzept (Stand 03. April 2022)

Ab dem 03. April 2022 gilt die 16. Bayerische Infekionsschutzmaßnahmenverordnung. Für die Chorproben und die Auftritte gelten prinzipiell keine Einschränkung mehr. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis bleiben weiterhin empfohlen.

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